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Der etwas andere
"Leitfaden" für den Zivildienst
Vorwort
Wenn einen das Gewissen plagt
und das ihm deutlich sagt,
nie eine Waffe zu erheben,
muss er dennoch seinen Dienst dem Staate geben.
Als Kriegsdienstverweigrer anerkannt
wird er Zivildienstleistender genannt
und erfüllt mit Freude seine Pflicht,
denn drücken will er sich ja nicht.
Die Zivis wie auch die Soldaten
vollbringen so mit ihren Taten
für die Gemeinschaft einen Dienst.
Dem Allgemeinwohl dienen sie,
helfen Alten, Kranken, Schwachen,
lassen Kinder wieder lachen,
und als Lohn für diese Müh
erhalten sie so viel wie ein Soldat,
der auch nicht viel in seiner Börse hat.
Beide sollen sich gewissenhaft bemühn,
Ordnung, Sauberkeit und Disziplin
wahren sowie mit Kameraden und Kollegen
einen guten Umgang pflegen,
schließlich auf die Vorgesetzten hören
und nicht das Zusammenleben stören.
Dazu ist dies Gedicht gedacht,
dass der Zivi alles richtig macht.
Denn kennt er seine Rechte, seine Pflichten,
kann er sicher seinen Dienst verrichten.
Wer noch mehr wissen möchte
über Dienst und Pflicht und Rechte,
muss den Leitfaden studieren,
um sich umfassend zu informieren.
Dies rät den Zivis insgesamt
in Köln am Rhein das Bundesamt.
Grundsatz
Es stünde um die Welt sehr
schlecht,
bekäm der gute Mensch nicht recht.
Doch weil Gerechtigkeit nicht alle üben,
wird das Recht fest aufgeschrieben.
1 Geld- und Sachbezüge
Wer eine Arbeit gut verrichtet
und auf den Müßiggang verzichtet,
hat Anspruch auf gerechten Lohn
vom ersten Tag an schon.
Damit für Zivis nichts im Argen liege,
erhalten sie die Geld- und Sachbezüge.
Es gibt Sold, Verpflegung, Arbeitskleider.
Erkrankt der Zivi leider,
kann er auf die Heilfürsorge trauen,
ihm die Gesundheit wieder aufzubauen.
Sodann er eine Unterkunft erhält,
was bei Heimschlafrecht jedoch entfällt.
Zur Weihnacht kriegt er Extrageld,
und muss am Ende er zurück in seine Arbeitswelt,
erhält er ein Entlassungsgeld.
Wenn er jedoch den Dienst schuldhaft
verpasst
oder büßen muss im Knast,
entfallen alle diese Gaben
für solche bösen Knaben.
Dann ist's vorbei mit den Bezügen,
die nur die braven Zivis kriegen.
1.1 Der Sold
Den Sold gibt's jeden Monat neu.
Es ist zwar nicht ein Geld wie Heu,
jedoch an jedem fuffzehnten ist Zahltag,
egal ob Sonntag oder Alltag.
Und wenn der Zivi fleißig ist und tüchtig
und macht die Arbeit immer richtig
und es gibt keinerlei Beschwerden,
bekommt er mehr und kann befördert werden:
Doch wer sich auf dem Krankenbette
lümmelt,
weil er sich selbst verstümmelt,
der kriegt zur Strafe nur das halbe Geld.
So kommt Gerechtigkeit in diese Welt.
1.2 Unterkunft und Verpflegung
Die Wohnung, die dem Zivi
zugewiesen,
kann er kostenlos genießen.
Und weil auch beim Zivi sich der
Hunger regt,
wird er im Dienst ganz kostenlos verpflegt.
Frühstück, Mittag, Abendessen,
dazu Getränke nicht vergessen,
das wird ihm jeden Tag serviert.
Wenn es jedoch passiert,
dass man ihn von der Gemeinschaftskost befreit,
steht ihm Verpflegungsgeld bereit.
1.3 Arbeitskleidung
Das Tier kommt auf die Welt mit Fell
bekleidet,
was ihm der Mensch in seiner Nacktheit neidet.
Um seine Blöße zu bedecken,
muss er sich in Hemd und Hose, Schuhe stecken.
Damit der Zivi seinen Leib bedeckt,
wird er in Arbeitskluft gesteckt.
Die Dienststelle muss sie ihm geben,
und wenn einmal, wie oft im Leben,
die Kluft zerrissen oder nur bekleckert,
abgetragen und verdreckert,
wird sie für ihn gewaschen und geflickt,
damit sie sich für unsern Zivi wieder schickt.
Bekommt er nicht das dienstliche Gewand,
nimmt er das eigne Hemd zur Hand.
Ist dieses dann im Dienste abgewetzt,
wird's durch das Kleidergeld ersetzt,
ja selbst für's Flicken oder Waschen
kann er Entschädigung erhaschen.
1.4 Heilfürsorge
Gesund und stark wie'n junger Gott,
turnschuhfit und flott,
voller Mut und Schaffenskraft
steht der Jüngling da im vollen Saft.
Doch mit des Geschickes Mächten
ist kein ew'ger Bund zu flechten.
Bazillen lauern und auch Viren,
die den Mensch aufs Krankenlager führen.
Und selbst starke dicke Knochen
sind allzu leicht zerbrochen,
und manchmal einem Jüngling zieht
eine schwarze Wolke ins Gemüt.
Ist solche Unbill eingetreten,
kann nur der Arzt uns wieder retten.
Doch seine Kunst verursacht Kosten,
im Haushaltsbuch ein großer Posten.
Da ist der Zivi besser raus:
muss er einmal ins Krankenhaus,
wird ambulant vom Doktor er kuriert
oder auch ein Zahn plombiert,
braucht er Tropfen, Pillen und Prothesen,
um wieder zu genesen,
dann zahlt für ihn - das ist doch nett! -
das gute alte BAZ,
und nur in ganz bestimmten Fällen
muss er vorher einen Antrag stellen.
Selbst wenn er schon vom Dienst entlassen,
hat er noch Anspruch auf die Kassen
von Vater Staat. Jedoch gebt acht,
dass euch der Arzt nicht nur erkennt
als besser zahlenden Privatpatient,
bei dem er selber Kasse macht.
Das schlägt dem Zivi auf den Magen,
denn diese Kosten muss er selber tragen!
1.5 Entlassungsgeld
Ist der Zivildienst mal zu Ende,
schüttelt man nicht nur aus Dankbarkeit die Hände.
Wo gibt's das sonst auf dieser Welt -
der Zivi kriegt Entlassungsgeld!
Stand er einen Monat wenigstens im Sold,
kriegt er's so wie den Klumpen Gold,
den Hans im Glück erhielt für seine Pflicht.
Seid aber klüger als der arme Wicht:
ihr sollt's bewahren, nicht verprassen,
wenn ihr vom Zivildienst seid entlassen.
2 Rechte und Pflichten
Vom ersten bis zum letzten Tage,
ohne Widerspruch und Klage,
immer gründlich, immer schnell
dient dem Gemeinwohl unser ZDL.
Er tut es freudig, tut es gern,
Faulheit liegt ihm fern.
Nur Gutes ist in seinem Sinn.
Er gibt sich ganz dem Nächsten hin.
So soll es sein, doch ach!
mitunter ist der ZDL auch schwach:
dann will er weichen von dem rechten Pfad,
weil er was anderes im Sinne hat.
Jetzt muss man ihn lenken,
wieder an den Dienst zu denken.
was sonst aus Neigung er verrichtet,
dazu wird er nun verpflichtet.
Die Pflicht in jedem Falle
beschränkt das Recht, doch alle
Bürgerrechte bleiben ihm erhalten,
er kann sich weiter frei entfalten.
Nur wenn der Dienst darunter hätt' gelitten,
hat das Gesetz das Recht beschnitten.
Und wenn der Zivi gegen seine Pflicht verstößt,
man das nicht auf sich beruhen lässt:
'ne Strafe oder'n Diszi wird verhängt,
woran er dann noch lange denkt ...
2.1 Grundpflichten
So wie im Grundgesetz es
aufgeschrieben,
soll der Zivi Demokratie und Freiheit lieben,
in seinem ganzen Tun und Lassen
stets darauf aufzupassen,
dass sie die Achtung nicht verliert,
die ihr von jedermann gebührt.
Der Zivi ist im Dienst gewissenhaft,
wahrt eifrig Disziplin,
und mit seiner ganzen Kraft
muss er sich um Ordnung, Sauberkeit bemühn.
Im Kreise der Kollegen
soll er einen guten Umgang pflegen.
Seine Arbeit soll er friedlich machen
und dabei keinen Streit entfachen.
Selbst wenn das Tagwerk ist getan,
steht es dem Zivi an,
dass er sich immer so verhält,
dass niemand auf der Welt
was Böses über Zivis sagt
oder sich beklagt,
auf die schlimmen Zivis schimpft
oder nur die Nase rümpft,
gar übers Ansehn seiner Stelle
ein negatives Urteil fälle.
Der Zivi sei ein Vorbild unsrer Jugend,
von früh bis spät ein Bild der Tugend!
Ist ein Mensch in Not,
droht ihm gar der Tod,
und nimmt der Zivi solches wahr,
missachtet er gleich die Gefahr
und rettet ihn aus der Bedrängnis,
bannt das Verhängnis.
So wird durch seinen Mannesmut
am Ende alles wieder gut.
Es kann der Mensch nicht alles
wissen,
was wir im Leben können müssen.
Selbst wenn er alt wird wie ne Kuh -
lernen muss er immerzu.
Daraus folgt der Schluss:
auch der gute Zivi muss
sich für seinen Dienst ausbilden lassen,
um alles richtig aufzufassen,
was seine Arbeit, seine Pflicht,
damit's ihm am Verständnis nicht gebricht.
In der Regel ist ein junger Mensch
gesund,
doch der ärztliche Befund
zeigt oft, dass nicht immer
jeder fit ist, ja noch schlimmer -
dass durch Rücken- oder Magenschmerzen,
Fehlfunktion am Herzen,
durch schwache Drüsen oder Augen
Zivis nicht zum Dienste taugen.
Um dieses amtlich festzustellen,
muss er sich dem Arzt vorstellen,
der dann seinerseits feststellt,
ob er ihn für dienstunfähig hält.
Über Freunde und Kollegen
tratschen,
über höchst pikante Dinge quatschen,
Geheimnisse ausplaudern
oder mit angenehmem Schaudern
andrer Leute Tun zu kommentieren -
das kann viele delektieren.
Nicht so der Zivi: dieser muss
Verschwiegenheit in solchen Dingen wahren,
und wenn auch später noch nach vielen Jahren
der Dienst vorbei ist, schweigt er still,
weil es das Gesetz so will.
Natürlich gilt das nicht
für einen dienstlichen Bericht,
und wenn er von Verbrechen gar erfährt,
dann ist es schon der Mühe wert,
dass er's dem Staatsanwalte sagt,
der den Übeltäter dann anklagt.
Soll der Zivi vor Gericht aussagen,
muss er erst beim BAZ anfragen,
ob solches Tun dort auch genehm vorab,
ansonsten muss er schweigen wie ein Grab.
Wer redet nicht gern über Politik,
erkennt er doch mit scharfem Blick,
wie Bund und Land und Stadt
es doch ganz einfach besser hat,
wenn alle so wie er wolln denken,
wenn sie des Staats Geschicke lenken.
Für solche Einsicht wirbt man heftig
und redet dabei deftig.
Doch nicht im Dienst! Dort schweigt
der Bürger, gleich wohin sich neigt
sein politisches Gespür:
die Propaganda endet an der Tür.
Aber davon unbenommen
ist es, zum Gespräch zusammzukommen.
Und auch in seiner Unterkunft
erkennt der Zivi mit Vernunft,
dass diese kein Parteibüro.
Plakate kleben, Reden halten sowieso
mag nicht jeder gerne hören
und würde die Gemeinschaft stören.
In jedem Falle wird erwartet,
dass man sich gegenseitig achtet.
2.2 Dienstliche Anordnungen
Also lautet ein Beschluss,
dass der Mensch gehorchen muss
wenn sein Vorgesetzter ihm was sagt,
damit der sich nicht über ihn beklagt.
Dann sagt man "Bitte, ja!" und zögert nicht,
schon gar nicht, dass man widerspricht.
Denn jeder weiß: der Chef meint's gut,
auch wenn es manchmal wehe tut.
Auch Zivis folgen ihrem Leiter
der Dienststelle, und der gibt manchmal weiter
sein Weisungsrecht zu andern Leuten,
dass sie die Zivis leiten
und deren Tun und Lassen überwachen.
Ja, man kann zum Vorgesetzten machen
auch einen Zivi, der das kann.
So wird er schnell ein großer Mann,
respekterheischend, ehrenwert,
auf den ein jeder Zivi hört.
Damit der Zivi weiß, wer über seine Arbeit wacht,
wird ihm dies bekannt gemacht.
Nun soll der Zivi aber nicht nur
nicken
und vor dem Wort des Vorgesetzten knicken.
Hat er Zweifel, ob zu Recht
sein Vorgesetzter etwas von ihm möcht',
soll er dessen Scharfsinn lenken
auf seine Sorgen und Bedenken.
Bleibt er dabei - nun,
dann muss er's eben tun.
Nie und nimmer und mitnichten
darf er Aufträge verrichten,
die nichts mit seinem Dienst zu tuen haben;
wie zum Beispiel Schrebergarten graben.
Auch die Menschenwürde ist uns heilig,
und so widerspricht der Zivi eilig,
wenn der Vorgesetzte ihm befiehlt,
was als Verletzung dieser Würde gilt.
Von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verbrechen
brauchen wir erst nicht zu sprechen.
Selbstverständlich darf er die nicht wollen,
auch wenn sie ihm befohlen.
So tut der Zivi sorgsam seine
Pflicht.
Was daraus wird, berührt ihn nicht.
Nur wenn er eine Straftat tut
und konnt' erkennen gut,
dass solches Tun sich nicht gebührt,
wird er dem Richter vorgeführt.
2.3 Arbeitszeit
Vierundzwanzig Stunden hat ein Tag
in zweiundfünfzig Wochen,
doch kein Zivi mag
so lange schuften bis auf seine Knochen.
Er braucht Entspannung, Muße, Ruhe,
dass er auch für sich was Gutes tue:
schlendern in den Gassen,
der Seele Beine baumeln lassen,
auszuruhen an dem weiten Busen
der Natur oder mit der Freundin schmusen.
Drum ist bestimmt und festgelegt,
dass seine Arbeitszeit nicht mehr beträgt
als die vergleichbarer Kollegen,
die auch den Feierabend pflegen.
Und gibt es keine Regel zum Vergleichen,
dann soll dieselbe Zeit ausreichen,
die Beamte auf dem Stuhle sitzen
und über ihren Akten schwitzen.
Ist jedoch mal mehr zu tun,
kann auch der Zivi noch nicht ruhn.
Dann muss er Überstunden machen, mehr arbeiten,
kann daraus aber nicht ableiten,
dass er nun mehr Sold erhält;
er bekommt dafür statt Geld
Freizeitausgleich schlicht um schlicht.
Man sieht: zum Nachteil ist es nicht.
Außerdem kann man ihn auch verpflichten,
seine Unterkunft zu richten,
Belehrungen zu hören
oder vor dem Haus den Schnee zu kehren.
Solches fällt nicht in die Arbeitszeit:
dazu ist e vorher und auch danach bereit.
2.4 Nebentätigkeit
Das Leben ist ein teurer Spaß.
Was man auch tut - es kostet was.
Genau besehen kostet's immer mehr,
und allzu schnell ist unser Konto leer.
Es kriegt zwar jeder seinen Lohn -
jedoch - wem reicht das schon?
Weil das so ähnlich auch dem Zivi
geht,
im Zivildienstgesetz geschrieben steht:
wenn er fleißig wie die Bienen,
darf er auch nebenbei verdienen
soviel er mag und man ihm zahlt,
sofern's genehmigt die Verwalt-
ungsstelle. Doch gebt acht!
Wer nach dem USG was geltend macht,
dem wird das angerechnet auf das Geld,
das er von diesem Amt erhält.
So ist dem Fleiß der Zivis keine
Grenze gesetzt; alleine
studieren darf er nicht ganz nebenbei,
was immer sein Berufsziel sei.
Die Dienststelle ist gleichermaßen
als Ort der Nebentätigkeit nicht zugelassen.
2.5 Anträge und Beschwerden
Manchmal ist hienieden
der Mensch aus tiefstem Herzen unzufrieden
und denkt zu Recht:
die Welt ist schlecht!
Und weil er weiß, wie alle Dinge besser wären,
beschließt er flugs, sich zu beschweren.
Auch im Zivildienst ist nicht alles so, wie's soll.
Drum hat der Zivi seine Nase voll,
hat er das Recht auf seiner Seiten,
nen Antrag oder ne Beschwerde einzuleiten.
Jedoch muss er den Dienstweg wahren
und kann sich dieses nur ersparen,
wenn er seinem Chefe grollt.
So ist es im Gesetz gewollt.
Text © Manfred
Wolff
Den offiziellen Leitfaden des
Bundesamtes für den Zivildienst findest du hier,
allerdings ungereimt.
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